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   BVerwG, 21.07.1982 - 8 B 63.82   

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https://dejure.org/1982,2235
BVerwG, 21.07.1982 - 8 B 63.82 (https://dejure.org/1982,2235)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1982 - 8 B 63.82 (https://dejure.org/1982,2235)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1982 - 8 B 63.82 (https://dejure.org/1982,2235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlust des Eigentums auf Seiten des Adressaten aufgrund einer Zwangsversteigerung - Voraussetzungen des Verlustes eines Anspruchs auf einen bereits geleisteten Vorausleistungsbetrag - Zwangsvollstreckungsrechtlich bevorzugter Rang auf Befriedigung aus dem Grundstück des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 345
  • NVwZ 1983, 93
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 8.81

    Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 8 B 63.82
    Die durch den Vorausleistungsbescheid begründete Vorausleistungsforderung ruht gemäß § 134 Abs. 2 BBauG als öffentliche Last auf dem Grundstück (vgl.Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 8.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 78 S. 10 [16]).
  • BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 8 B 63.82
    Dann müßte die Beschwerde nämlich in analoger Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO erfolglos bleiben (vgl. zur analogen Anwendbarkeit des § 144 Abs. 4 VwGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde unter anderemBeschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 34 S. 2 [3 f.]), weil das Berufungsgericht auch dann jedenfalls im Ergebnis zutreffend das Bestehen eines Aufhebungsanspruchs verneint hat.
  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 1.73

    Voraussetzungen für die Heranziehung zur Vorausleistung auf den

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1982 - 8 B 63.82
    Der erwägenswerte Gedanke, daß die Gemeinden gehindert sein könnten, bestandskräftige, bisher nicht durchgesetzte Vorausleistungsbescheide noch zu einer Zeit durchzusetzen, in der wegen eines Eigentumswechsels eine Vorausleistungspflicht schon nicht mehr besteht (Vollzugshindernis; s. dazuUrteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 1.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 51 S. 1 [4 f.]), läßt sich bei einer Sachlage der hier zu beurteilenden Art nicht zugunsten der Klägerinnen heranziehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 1725/00

    Zulässigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer

    Der Senat sieht sich in dieser Hinsicht in Einklang mit den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine Gemeinde die Befugnis, einen Vorausleistungsbetrag zu behalten "in einem umfassenden Sinne und damit (zeitlich) unmittelbar verliert", wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine endgültige Beitragspflicht für das Grundstück - wie im Falle der vorhandenen Erschließungsanlage - nicht mehr entstehen kann, so Beschluss vom 21. Juli 1982 - 8 B 63.82 - , KStZ 1982, 209, dass bei einer solchen Konstellation der materielle Rechtsgrund "und zugleich die Deckungskraft des Vorausleistungsbescheides entfallen", so Urteil vom 16. September 1981 - 8 C 1 und 2.81 - ., NJW 1982, 951, und dass zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Aufhebung des Vorausleistungsbescheides und Rückzahlung der erbrachten Vorausleistung "nicht gehört, dass der endgültige Beitragsbescheid abgewartet werden muss", so Beschluss vom 6. Juni 1978 - 4 B 79.78 - , n.v.; ähnlich auch BVerwG, Urteil vom 13. August 1993 - 8 C 36.91 - , DVBl 1993, 1367.
  • BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 64.91

    Erstattung einer bereits entrichteten Vorausleistung - Voraussetzungen für die

    Zwar ist ein bestandskräftig gewordener Vorausleistungsbescheid - selbst wenn er bei Eintritt der Unanfechtbarkeit fehlerhaft war - formeller Rechtsgrund für das Behaltendürfen einer vereinnahmten Vorausleistung und kann ein Anspruch auf Aufhebung eines bestandskräftigen Vorausleistungsbescheids kraft Bundesrechts erst entstehen, wenn die Gemeinde die Befugnis verloren hat, einen ihr aufgrund dieses Bescheids zur Verfügung stehenden Vorausleistungsbetrag zu behalten (vgl. Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 1 und 2.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 70 S. 1 und Beschluß vom 21. Juli 1982 - BVerwG 8 B 63.82 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 83 S. 28 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2017 - 6 A 11201/16

    Abrechnung, Abrechnungsbescheid, Anfechtung, Anfechtungsklage, Anspruch,

    Für die Fälligkeit eines Anspruchs aus § 133 Abs. 3 Satz 3 BauGB lässt sich den in der Antragsbegründung erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. September 1981 - 8 C 1.81 und 8 C 2.81 -, BVerwGE 64, 67 sowie Beschluss vom 21. Juli 1982 - 8 B 63.82 -, KStZ 1982, 209) nichts entnehmen.
  • VG Ansbach, 10.02.2009 - AN 1 K 07.00157

    Vollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen; Vollstreckungsabwehrklage;

    Denn die Klägerin verliert die Befugnis, einen ihr auf Grund des bestandskräftig gewordenen Bescheids vom 3. November 2004 zur Verfügung stehenden Vorausleistungsbeitrag zu behalten und damit auch die Befugnis aufzurechnen, jedenfalls dann, wenn sie in der Lage ist, den entsprechenden Gegenwert in Gestalt des endgültigen Beitrags einzuziehen, d.h., wenn die endgültige Beitragsforderung fällig geworden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.7.1982, 8 B 63/82, KStZ 1982, 209).
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